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Vertrauensschadenversicherung (VSV)

Vertrauen ist gut ...

Gut versichert ist besser!
 

Eigentlich sollte sich ein Unternehmen auf seine Mitarbeiter verlassen und ihnen vertrauen können. Die Realität sieht allerdings anders aus.

Diebstahl, Computermissbrauch oder Unterschlagung des betriebseigenen Kapitals, verursacht durch Mitarbeiter oder fremde Personen - dagegen ist kein Unternehmen gefeit.

Vorbeugende und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen helfen hier in den meisten Fällen nicht.

 
 
 
Mehr Vertrauen in die Sicherheit
 
Unser neues Versicherungskonzept soll den finanziellen Verlust auffangen, welches ein Unternehmen durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern oder Dritten erleidet.
Um noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen zu können, haben wir die Vertrauensschaden-Versicherung komplett überarbeitet und den Deckungsschutz erweitert.
 
  •  Vorsätzliche Handlungen 
     Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf vorsätzliche Handlungen gegen das Vermögen der versicherten Unternehmen. Dabei muss weder der Schadenstifter identifiziert noch eine Bereicherungsabsicht nachgewiesen sein. Gleichzeitig sind die Unternehmen umfangreich gegen Computermissbrauch geschützt.
  •  Mögliche Schadenverursacher
    Die neue VSV gilt für alle in versicherten Unternehmen beschäftigten Personen, einschließlich der Zeitarbeitskräfte sowie Organe (bis 15 Prozent Unternehmens-beteiligung). Schäden durch externe Personen sind in einem gewissen Umfang versichert.
  •  Schäden bei Dritten
    Die VSV tritt ein, wenn Mitarbeiter des versicherten Unternehmens gegenüber Dritten einen Vermögensschaden verursachen und der Versicherungsnehmer dafür haftet.
  •  Computermissbrauch 
    Die VSV trägt dem IT-Zeitalter Rechnung: So sind auch von Dritten verursachte Schäden durch Computermissbrauch abgedeckt, ohne dass eine Bereicherungsabsicht vorliegen muss. Außerdem beinhaltet der umfangreiche Versicherungsschutz von ACE auch eventuell anfallende Datenwiederherstellungskosten sowie Mehrkosten, beispielsweise für die Anmietung von Computersystemen oder die Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen Dritter.
  •  Schadenregulierungskosten
    Schadenregulierungskosten stehen zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung
  •  Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tochterunternehmen und  Mitarbeiter
    Während des Versicherungsjahres neu hinzukommende Mitarbeiter werden automatisch in die Versicherung eingeschlossen. Dies gilt auch bei Kauf oder Neugründung von Tochterunternehmen, soweit die Mitarbeiteranzahl eine bestimmte Größenordnung nicht übersteigt.
  •  Rückwärtsdeckung
  • Nachmeldefrist
  • Weltweiter Geltungsbereich

 

Darüber hinaus erstellen wir selbstverständlich auch
maßgeschneiderte Versicherungskonzepte,
die auf die individuellen Kundenwünsche abgestimmt sind